Weitere Informationen

Hier finden Sie die Broschüren des Bundesministeriums der Justiz zu den Themen

Patientenverfügung

Vorsorge für den (Entscheidungs-) Notfall

Menschen am Strand

Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann? Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere Behandlungs- und Betreuungswünsche zu äußern.

Sie können jedoch schon jetzt sicherstellen, dass auch im Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, nach Ihren Vorstellungen gehandelt und so ein Stück weit Ihre selbstbestimmte Lebensführung erhalten wird.

Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Vorsorgevollmacht: Hierdurch wird einem Bevollmächtigten die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen; der Bevollmächtige handelt im Entscheidungsfall eigenverantwortlich.
  • Betreuungsverfügung: Mit ihr wird festgelegt, wer im Pflegefall als Betreuer bestellt werden soll bzw. in welcher Form Betreuung gewünscht wird.
  • Patientenverfügung: Sie hilft bei der Festlegung, ob und in welcher Form Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe  gewünscht werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz. Dort können Sie auch Broschüren zur Patientenverfügung und zum Betreuungsrecht herunterladen.